Aufmerksamkeit betreffend Beachtung der Ethik Richtlinien.
Beschwerdeinstanz für Klientinnen.
Formulieren des Vorgehens bei Beschwerden von Klientinnen.
Entscheiden über Aufnahme bzw. Nichtaufnahme von neuen Mitgliedern in den Berufsverband.
Entscheiden über Aufnahme bzw. Nichtaufnahme von Mitgliedern auf die Liste der anerkannten Biodynamik Therapeuten gemäss den Anerkennungsbedingungen.
Entscheiden über Aufnahme bzw. Nichtaufnahme von Supervisoren auf die Liste der anerkannten Biodynamik Supervisoren gemäss den Anerkennungsbedingungen.
Notwendig werdende Ergänzungen bzw. Änderungen der Ethik Richtlinien und Anerkennungsverfahren für Therapeutinnen / Supervisorinnen formulieren und der ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorlegen.
Bei der Generalversammlung den allfälligen Ausschluss eines Verbandsmitgliedes zu beantragen.